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Einreise aus EU-Staaten

Abgabenfreie Wareneinfuhr

Sie dürfen, ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen, Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. den Ihrer Haushaltsangehörigen in Ihrem Reisegepäck einführen. Ausnahmen bestehen generell für neue Fahrzeuge sowie noch bis auf Weiteres für Tabakwaren aus einigen EU-Staaten.

EU-Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tsche-chien, Ungarn und Zypern.

Einschränkungen bei Tabakwaren:

Aus den nachstehenden EU-Staaten dürfen Sie bestimmte Tabakwaren nur im Rahmen der folgenden Reisefreimengen abgabenfrei einführen:

aus Estland

  • 200 Stück Zigaretten oder
  • 250 Gramm Rauchtabakaus
  • aus Litauen

    • 200 Stück Zigaretten

    Achtung: Seit 1. Jänner 2008 ist es Reisenden verboten, im Ausland (EU- und Nicht-EU-Staaten) erworbene Tabakerzeugnisse, auf denen die Gesundheits-Warnhinweise nicht den Bestimmungen des Tabakgesetzes entsprechend in deutscher Sprache angebracht sind, über die im Folgenden genannten Mengen nach Österreich einzuführen:

    • 200 Stück Zigaretten oder
    • 50 Stück Zigarren oder
    • 100 Stück Zigarillos oder
    • 250 Gramm Rauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis höchstens 250 Gramm.

    Einreise aus Nicht -EU- Staaten

    Zollanmeldung von Waren:

    Folgende Waren müssen Sie deklarieren:

    • Waren, die nicht für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch oder den Ihrer Haushaltsangehörigen bestimmt sind,
    • außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel oder die Freigrenze von: 430 € für Flugreisende oder 300 € für alle anderen Reisenden für andere Waren übersteigen (siehe Tabelle am Ende der Seite),
    • Waren, die gesonderten Einfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen.

    Mit zu deklarierenden Waren müssen Sie zwecks Zollanmeldung den sogenannten „Rotkanal” (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die zu deklarierende Waren einführen) benützen. Hat eine Zollstelle keine getrennten Kontrollausgänge, deklarieren Sie diese Waren bitte von sich aus. Im Zuge der Zollanmeldung sind der Zoll und die sonstigen Eingangsabgaben (z. B. die in Österreich geltende Umsatzsteuer) grundsätzlich zu bezahlen. Bei der Berechnung dieser Abgaben wird meist vom Kaufpreis ausgegangen. Bewahren Sie daher Einkaufsbelege oder Rechnungen über die im Ausland gekauften Waren auf. Wenn Sie keine anzumeldenden Waren mitführen, benützen Sie den sogenannten „Grünkanal” (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die keine zu deklarierenden Waren einführen). Für Personal von Verkehrsmitteln und im „kleinen” Grenzverkehr mit der Schweiz/Liechtenstein gelten jeweils Sonderregelungen.

    Einfuhr von Barmitteln

    Sollten Sie bei der Einreise Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel in der Höhe von 10.000 € oder mehr mit sich führen, müssen Sie diese Barmittel anmelden. Das Anmeldeformular „Überwachung von Barmitteln” ist unter http://www.bmf.gv.at Rubrik „Services”, Formulare - Zoll - Sonstige downloadbar oder liegt bei ihrem Zollamt auf.

    Abgabenfreie Einfuhr von Waren - Freimengen

    Sie dürfen - ohne in Österreich Zoll und sonstige Abgaben zu bezahlen - folgende Waren pro Kalendertag bei der Einreise aus Nicht EU-Staaten für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. den Ihrer Familienangehörigen oder als Geschenk in Ihrem Reisegepäck einführen:

    Gesonderte Einfuhrverbote und -beschränkungen.

    Die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Waffen und vielen anderen Waren unterliegt gesonderten Verboten und Beschränkungen. Diese Bestimmungen gelten sowohl bei der Einreise aus EU- bzw. Nicht-EU-Staaten. Zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen oder der öffentlichen Sicherheit ist diesen Regelungen besonderes Augenmerk zu schenken. Am besten erkundigen Sie sich vor Ihrem Urlaubsantritt nach den aktuellen Einfuhrbestimmungen bei der Zentralen Auskunftsstelle Zoll oder Ihrem Zollamt.

    Zollkontrollen

    Zollkontrollen im Reiseverkehr gibt es weiterhin. Diese Kontrollen werden an der Grenze zu Nicht-EU-Staaten ständig bzw. an der Grenze zu EU-Staaten fallweise auch mobil im Inland durchgeführt. Sie dienen vielfältigen Allgemeininteressen, wie beispielsweise der Bekämpfung von Schmuggel und Produktpiraterie oder dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit.

    Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)

    • 200 StückZigaretten oder
    • 100 StückZigarillos oder
    • 50 StückZigarren oder
    • 250 GrammRauchtabak oder
    • eine anteilige Zusammenstellung der Waren

    Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)

    • 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol. oder mehr oder
    • 2 LiterAlkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% vol oder eine anteilige Zusammenstellung der Waren und zusätzlich
    • 4 Liter nicht schäumende Weine sowie
    • 16 Liter Bier

    Arzneimittel

    in der Ihrem Reisebedarf entsprechenden Menge
    Hinweis: Ohne Bewilligung können Reisende mit EU-Wohnsitz jene Arzneimittel, die sie bereits bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder nach Österreich einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen aber nur in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Person bewilligungs-frei eingeführt werden.

    Andere Waren

    • bis zu einem Gesamtwert von 430 € für Flugreisende oder
    • bis zu einem Gesamtwert von 300 € für alle anderen Reisenden.
    • Für Reisende unter 15 Jahren verringern sich diese beiden Freigrenzen generell auf 150 €

    Hinweis: Einfuhrverbote- und Beschränkungen sind aber auch bei diesen abgabenfreien Waren zu beachten! Die Verbotsbestimmungen des Tabakgesetzes (siehe „Einreise aus EU-Staaten”) gelten auch für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten (auch wenn Zoll und sonstige Abgaben bezahlt werden)!


    Information: Zentrale Auskunftsstelle Zoll
    Zollamt Klagenfurt Villach,Ackerweg 19, 9500 Villach
    Telefon +43(0)1 51 433 564 053, Mo-Fr 6.00-22.00 Uhr
    Fax +43(0)1 51 433 5964053
    E-Mail zollinfo@bmf.gv.at
    BMF-Homepage http://www.bmf.gv.at (Zoll)

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