Die Mitnahme von Fremdwährung und Landeswährung ist unbegrenzt erlaubt. Beträge ab umgerechnet 5.000 USD sind bei der Einreise deklarationspflichtig. Geldwechsel sollte nur bei autorisierten Stellen erfolgen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Travellerschecks und Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sind zu deklarieren und können teilweise nur gegen Stellung einer Kaution eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Frischfleisch, Pflanzen und Obst ist verboten.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist erlaubt. Beträge ab umgerechnet 5.000 USD sind bei der Ausreise deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gold und Diamanten ist verboten. Eine besondere Genehmigung ist für Jagdtrophäen, Felle und Häute erforderlich.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Der Klimazone entsprechend gibt es keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sondern nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. An der Küste tropisches Monsunklima (Regenzeit: Juni bis November). Im Hochland gemäßigtes Klima mit kühlen Nächten (Regenzeit: November und März bis Mai).
Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten sowie des Mangels an entsprechendem Fachpersonal entspricht die Lage in den Krankenhäusern nicht dem westeuropäischen Standard. Die Zahl HIV-infizierter Personen unter der Lokalbevölkerung ist sehr hoch, Vorsichtsmaßnahmen werden daher dringend empfohlen. Reisenden werden eine Malariaprophylaxe und strenge Vorsichtsmaßnahmen dringend empfohlen: Wirksamer Insektenschutz, den ganzen Körper abdeckende Kleidung, Insektensprays zum Imprägnieren der Kleidung, Hotels mit Aircondition und Moskitonetze bei Übernachtungen im Zelt. Fieberhafte Symptome, auch wenn sie erst nach erfolgter Rückkehr in Österreich auftreten, sollten dringend bezüglich einer Malariainfektion abgeklärt werden.
Vor allem in der Eingewöhnungsphase sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist speziell in der heißen Jahreszeit auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und entsprechenden Sonnenschutz zu achten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit des Körpers weiter herab.
Auf die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen ist besonders zu achten. Vorsicht ist beim Genuss von rohem Obst und Salaten angeraten. Es wird empfohlen, entweder nur in versiegelten Flaschen erhältliches Wasser (Mineralwasser) zu trinken oder aber Leitungswasser vor Genuss mindestens 10 Minuten abzukochen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Reiseversicherung (Zusatzversicherung) für den Krankheitsfall, Krankentransport und Rückholung nach Österreich wird dringend empfohlen. Diese Reiseversicherungen werden von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten.
In Kenia gilt Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig mangels entsprechender Erhaltung und vor allem durch Schäden infolge von Überschwemmungen in schlechtem Zustand. Die Straße zwischen Nairobi und Mombasa wurde in den letzten Monaten erneuert, es gibt nur auf kurzen Teilstrecken noch Baustellen, welche allerdings wie im gesamten Land meist schlecht abgesichert sind. Die Strecke gilt aufgrund des Schwerverkehrs und dem riskanten Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer – bei jedem Überholmanöver ist besondere Vorsicht geboten – als besonders unfallgefährdet. Hinzu kommen unbeleuchtete Fahrzeuge, die nach Pannen auf der Straßenmitte abgestellt sind. Unbedingt zu vermeiden sind die Überlandbusse, die sehr häufig in tödliche Verkehrsunfälle verwickelt sind. Bei Autofahrten mit dem eigenen Fahrzeug sind ein internationaler Führerschein zusammen mit dem österreichischen nationalen Führerschein, die Zulassungspapiere sowie ein "Carnet de Passage" unbedingt erforderlich. Für die Anmietung eines Leihautos sind ebenfalls der nationale österreichische sowie der internationale Führerschein erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung (Third Party) ist obligat. Fahren im angetrunkenen Zustand ist ein schweres Delikt. Ein Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel (Matatu-Kleinbusse, Bus) wird nicht empfohlen. Es sollten nur lizenzierte Taxis vor Hotels/ Flughäfen benutzt werden.
Seit kurzem gelten in Kenia für alle Arten von Verkehrsdelikten drakonische Strafen (bis hin zur sofortigen Verhaftungen und Geldstrafen weit jenseits der 1.000 EUR. Dies gilt auch für relativ geringe Vergehen) Die Verkehrskontrollen werden rigoros und im gesamten Land durchgeführt. Dabei kann es vereinzelt auch zu Willkür-Maßnahmen der Polizei kommen.
In Kenia sind homosexuelle Handlungen verboten und werden mit hohen Gefängnisstrafen geahndet. Die gemeinsame Unterkunft unverheirateter Paare in Hotelzimmern stellt kein Problem dar.
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, ist strafbar und wird rechtlich in Österreich verfolgt (siehe "Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Tourismus").
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Infos zur: europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO), & österreichischem Datenschutzanpassungsgesetz 2018 (DSG) vom: 25.05.2018.
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